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   VG Dessau, 18.09.2002 - 1 A 1013/01 DE   

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https://dejure.org/2002,24793
VG Dessau, 18.09.2002 - 1 A 1013/01 DE (https://dejure.org/2002,24793)
VG Dessau, Entscheidung vom 18.09.2002 - 1 A 1013/01 DE (https://dejure.org/2002,24793)
VG Dessau, Entscheidung vom 18. September 2002 - 1 A 1013/01 DE (https://dejure.org/2002,24793)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Dessau, 16.10.2002 - 1 A 1008/01

    Anspruch auf einen beantragten baurechtlichen Vorbescheid; Heranrücken einer

    Im letzteren Falle besteht die "Veränderung" in der optischen Einwirkung auf die Baumaterialien (Urteil der Kammer vom 18. September 2002 - 1 A 1013/01 -).

    Falls man diesen Landschaftsteil als "Denkmalbereich" auffasst, kann eine Beeinträchtigung im Sinne von § 10 Abs. 1 DSchG LSA ohnehin nur dann angenommen werden, wenn entweder das gemeinsame Grundprinzip, der übergreifende Aspekt, unter dem die zugehörigen Einzelbauten zu einer schutzwürdigen Einheit zusammengefasst sind, aufgehoben oder jedenfalls nachhaltig gemindert wird oder wenn die räumliche Ausdehnung des Denkmalbereichs in erheblichem Umfang reduziert wird (vgl. das bereits zitierte Urteil der Kammer vom 18. September 2002 - 1 A 1013/01 -).

  • VG Dessau, 30.09.2005 - 1 A 85/05
    Daher kann die Substanz des Denkmalbereichs nicht gleichbedeutend mit der Bausubstanz der zugehörigen Einzelbauten sein, sondern sie bezieht sich auf das Erscheinungsbild der Gesamtheit, auf die sichtbaren Bezüge zwischen den verschiedenen baulichen Anlagen (vgl. Urteile der Kammer vom 18. September 2002 - 1 A 1013/01 DE - und vom 01. November 2000 - 1 A 85/99 DE -).

    Nach diesen Kriterien kann die Veränderung der Substanz eines Einzelgebäudes allenfalls dann die Denkmalqualität des Denkmalbereichs wesentlich beeinträchtigen, wenn der veränderte Bauzustand dem Gesamtcharakter des Denkmalbereichs grob unangemessen ist (vgl. Urteil der Kammer vom 18. September 2002 - 1 A 1013/01 DE -).

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